Eventuell haben Sie über einen Immobilienmakler Dresden, Hamburg, München oder eine andere Stadt und die dazugehörigen Wohnungen kennengelernt. Und kaum ist der Vertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten unterschrieben, möchten Sie die eigenen vier Wände natürlich ganz nach Ihrem Geschmack einrichten. Eventuell steht Ihnen sogar der Dachboden oder ein Teil des Kellers offen. Meist bieten sich diese Bereiche an, um dort alleine zu entspannen oder Sport zu treiben. Doch darf das eigene Kellerabteil eigentlich zu einem Fitnessraum umfunktioniert werden? Worauf ist dabei zu achten und welche Rechte sowie Pflichten kommen Ihnen als Mieter zu?
Rechtliche Grundlagen für die Einrichtung eines Fitnessraums in der Mietwohnung
Zunächst gilt, dass es – nach gegenwärtigem juristischen Stand – kein Gesetz gibt, das Ihnen pauschal untersagt, einen Teil Ihrer Wohnung sowie der dazugehörigen Bereiche für den Sport zu nutzen. Möchten Sie sich ein Laufband in das Wohnzimmer stellen, so ist das erst einmal Ihr gutes Recht. Im Gegensatz zu Haustieren oder Musikinstrumenten kann Ihnen somit nicht grundlos untersagt werden, derartige Geräte überhaupt in Ihre Wohnung mitzunehmen. Allerdings ist das Mietrecht nicht die einzige Norm, an die Sie sich innerhalb der eigenen vier Wände halten müssen.
In der Regel werden die Hausordnung und der Mietvertrag Ihnen deutlich zu verstehen geben, was Ihnen erlaubt und was Ihnen untersagt wird. Allgemein heißt es hierzu, dass jedes Verhalten verboten ist, aus dem sich ein Nachteil für die anderen Mieter ergeben kann. Etwa durch zu laute Geräusche oder störende Gerüche. Meist findet sich darin allerdings der Passus, zu welchen Tageszeiten mit einem normalen Lärmaufkommen zu rechnen ist. Solange Sie sich an diese Bestimmungen halten und Sie den Nachbarn nicht zur Last fallen, sollte es also auch seitens der anderen Bewohner keinen Grund zur Beschwerde gegen Sie geben.
Ob Ihnen der Fitnessraum im Keller zugestanden wird, hängt darüber hinaus von anderen Faktoren ab. Diese betreffen weniger das Verhältnis zu den übrigen Mietern, sondern beziehen sich vornehmlich auf das Gebäude sowie die umliegende Wohngegend. Hier geht es vor allem um die Frage, ob die Bausubstanz des Hauses darauf ausgelegt ist, dass dort auf engem Platz schwere Gewichte abgestellt werden. Denn gerade ein Multifunktions-Tower kann inklusive der Hantelscheiben schnell einmal mehrere einhundert Kilogramm auf die Waage bringen. Und nicht jeder Fußboden trotzt dieser Belastung ohne Weiteres. Hier wäre es also ratsam, sich vorab bei der zuständigen Baubehörde oder beim Wohnungsamt zu erkundigen.
Anforderungen und Einschränkungen für einen Keller-Fitnessraum
Erfahrungsgemäß sind sowohl die Mieter als auch die Vermieter recht kulant, wenn es um das Einrichten eines privaten Sportbereiches geht. Zur eigenen rechtlichen Absicherung empfiehlt es sich allerdings, eine rechtliche Genehmigung zu erwirken, aus der sich eindeutig erkennen lässt, was genau Sie wann in dem Fitnessraum tun dürfen – und was demgegenüber unterbleiben sollte. Ist diese Hürde gemeistert, kann es aber auch schon an die Planung Ihres Sportzimmers gehen. Abermals müssen unterschiedliche Anforderungen beachtet werden. Ist der Keller beispielsweise so gut belüftet, dass die entstehende Feuchtigkeit jederzeit verdunsten kann und es zu keiner Schimmelbildung kommt?
Idealerweise verfügt der Bereich über leicht bedienbare Fenster und Türen. Durch sie sollte nicht alleine die Belüftung sichergestellt werden. Vielmehr wird Ihnen damit die Möglichkeit geboten, sich im Schadensfalle bemerkbar zu machen. Immerhin weisen Kellerräume – gerade in Häusern mit vielen Etagen – oft ein derart dickes Mauerwerk auf, dass Ihre Rufe nicht allzu leicht zu hören sein werden. Was im Umkehrschluss jedoch nicht bedeutet, dass Sie die Musikanlage hier auf höchste Lautstärke drehen dürfen: Auch in abseits gelegenen und gut isolierten Räumen sind die Lärmschutzbestimmungen zu beachten. Fragen Sie im Zweifel bei den Nachbarn nach, ob Ihr Verhalten als störend empfunden wird.
Zudem ist die Frage der Sicherheit und des Brandschutzes relevant. Einige Fitnessgeräte und viele elektrische Hilfsmittel werden immer einmal einen Kurzschluss erleiden. Kommt es zur Bildung von Rauch und Gasen oder sogar zu einem offenen Feuer, kann sich aus dem eben noch schön eingerichteten Kellerbereich eine fatale Falle für alle Anwesenden entwickeln. Hier wäre vorab zu klären, wie ein Fluchtweg gestaltet ist. Abermals gilt es, in derlei Überlegungen auch den Vermieter sowie das Bauamt einzubinden – und die Planung des Fitnesszimmers nicht gänzlich auf eigenen Wunsch durchzuführen. Oftmals kann der unwissende Laie die tatsächlichen Gegebenheiten nämlich nicht korrekt einschätzen.
Beantragung der Genehmigung für einen Fitnessraum im Keller
Allgemein ist es somit wichtig, dass Sie Ihre Ideen und Pläne nicht im Stillen verfolgen, sondern dass Sie damit offen umgehen. Kontaktieren Sie vorab in jedem Falle den Vermieter oder die zuständige Wohnungsbehörde und bringen Sie in Erfahrung, welche Räumlichkeiten Sie für den Sport nutzen können, was Ihnen dort konkret erlaubt und untersagt wird, welche Vorkehrungen mit Blick auf die Sicherheit und den Lärmschutz getroffen und welche Fluchtwege im Notfall eingehalten werden müssen. Je besser Ihr Vorhaben für alle Seiten einsehbar ist, desto höher sind die Chancen auf ein rechtlich einwandfreies Verhalten.
In den meisten Fällen wird das Prozedere für die Genehmigung nicht allzu lange andauern. In Ausnahmesituationen kann es jedoch vorkommen, dass Sie einen ordnungsgemäßen Antrag einreichen und diesen mit zusätzlichen Unterlagen versehen müssen. Meist wird dabei von Ihnen verlangt, die vorgesehenen Fitnessgeräte und ihre Funktionsweise genau zu benennen. Zuweilen ist es möglich, dass Sie sogar eine Skizze erstellen müssen, aus der hervorgeht, wie Sie den Sportbereich einrichten wollen und an welcher Stelle die schweren Gewichte gelagert werden. Natürlich bedeutet es einigen Aufwand, diesen Anforderungen nachzukommen. Auch damit soll indes Ihrer Sicherheit und dem Wohlbefinden der übrigen Mieter gedient werden.
Seien Sie darüber hinaus offen für alle Anregungen, die Ihnen durch den Vermieter und die Behörden gegeben werden. Halten Sie nicht starr an Ihrer Planung fest. Auch, um alle tatsächlichen Möglichkeiten auszuloten. Denn mitunter zeigt sich im Gespräch mit dem Wohnungsamt, dass sich der Fitnessraum um eine Dusche oder um einen Abstellbereich für wichtiges Zubehör erweitern lässt. Je transparenter alle beteiligten Parteien miteinander reden und gemeinsam an der Verwirklichung Ihres Zieles arbeiten, desto besser und sicherer ist das Endergebnis. Mit ein wenig Recherche bringen Sie zudem in Erfahrung, ob Ihnen nicht sogar Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können.
Alternativen und Kompromisse bei fehlender Genehmigung
Natürlich bedeutet das Durchlaufen eines Antragsverfahrens, dass Ihnen die gewünschte Zusage verweigert werden kann. Abermals gilt das zuvor Gesagte: Bleiben Sie nicht stur bei einer Planung, die soeben eine Absage erhalten hat. Schauen Sie lieber nach möglichen Faktoren, die Sie günstiger gestalten können. Betrachten Sie Ihr Vorhaben ebenso konstruktiv wie kritisch, um notwendige Veränderungen vorzunehmen. Suchen Sie zudem abermals den Dialog, da er immer die Basis bildet, um Probleme einvernehmlich zu lösen. Sie werden schnell sehen, dass sich manche Hürde auf diese Weise doch noch überspringen lässt und Sie mit freundlicher Beharrlichkeit Ihr Ziel erreichen.
Ebenso ist es möglich, dass Ihr Wunsch zwar zulässig, in dem vorgesehenen Kellerbereich aber nicht umsetzbar ist. Hier bietet es sich an, nach alternativen Räumlichkeiten zu schauen. In dem Falle sollten Sie jedoch beachten, dass bei Arealen, die nicht zu Ihrem Mietvertrag gehören, weitere Kosten anfallen können. Viele Vermieter sind in dem Punkt gesprächsbereit. Immerhin profitieren sie von der Nutzung aller Räume und bieten einen anderen Teil des Kellers oder des Dachbodens gerne zu geringen Preisen an. Woraus sich im Umkehrschluss indes ergibt, dass die gesamte Planung wieder an die neuen Gegebenheiten angepasst und eventuell auch das Antragsverfahren erneut durchlaufen werden muss.
Kommt es zur Ablehnung Ihrer Wünsche, so lohnt sich die Suche nach Alternativen: Im Hof vieler Wohnanlagen lassen sich oftmals Anlagen und Geräte finden, die der allgemeinen Nutzung offenstehen. Sollte Ihnen das nicht gefallen, planen Sie den Fitnessraum doch etwas größer – und zwar so, dass er auch von den anderen Mietern aufgesucht werden kann. Bringen Sie die unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse in Erfahrung und stellen Sie sicher, wer sich in welcher Form am Aufbau beteiligen würde. Derartige Anträge haben nämlich eine bessere Aussicht auf Erfolg, wenn sie von mehreren Personen unterstützt werden, statt nur einen einzelnen Menschen zu begünstigen.
Fazit
Der eigene Fitnessraum im Keller lässt sich in der Regel schnell umsetzen. Er beansprucht zwar die Zeit für die Planung sowie einige Kosten für das Einrichten. Dennoch ist darin die beste und schnellste Möglichkeit zu sehen, spontan ein wenig Sport zu treiben, ohne von den Öffnungszeiten eines Fitnessstudios abhängig zu sein. Doch Vorsicht, der Raum darf in der Regel nicht nach Belieben genutzt werden. Besprechen Sie Ihr Vorhaben daher mit dem Vermieter und binden Sie auch alle zuständigen Ämter mit ein. Nur so lassen sich mögliche Gefahren beseitigen und sämtlichen Anforderungen kann entsprochen werden. Dem regelmäßigen Training in Ihrer neuen Wohnung steht dann nichts mehr im Wege.